Urteil Unwirksame Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Schlagworte
Unwirksame Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Leitsatz
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine Verpflichtung des Auftragnehmers vorsieht, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch dann unwirksam, wenn der Auftragnehmer wahlweise die Sicherheit durch Hinterlegung leisten kann.
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