Urteil Unwirksame Vereinbarung über Betriebskostenvorschüsse als Betriebskostenpauschale
Schlagworte
Unwirksame Vereinbarung über Betriebskostenvorschüsse als Betriebskostenpauschale; keine Rückzahlung von Vorschüssen; Betriebskostenvereinbarung; Umdeutung
Leitsätze
1. Die Vereinbarung über die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen ist unwirksam, wenn Betriebskosten nicht zumindest durch Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung spezifiziert sind.
2. Gleichwohl geleistete Vorschüsse können nicht zurückgefordert werden, da eine Vertragslücke vorliegt und die Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale anzunehmen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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