Urteil Unwirksame Staffelmietvereinbarung aus der Zeit vor Mietrechtsreform


Schlagworte

Unwirksame Staffelmietvereinbarung aus der Zeit vor Mietrechtsreform; Rückzahlungsanspruch des Mieters wegen unwirksamer Staffelmiete; Rückforderung

Leitsatz

Haben die Mietvertragsparteien noch unter Geltung des § 10 Abs. 2 MHG eine (unwirksame) Staffelmietvereinbarung mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren vereinbart, und hat der Mieter lange Zeit die Miete aufgrund dieser Staffelmietvereinbarung gezahlt, kann er die für den bereits vergangenen Zeitraum jeweils eingetretenen Mieterhöhungen nicht zurückverlangen, wenn er jetzt (erst) die Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung rügt (Fortführung von LG Berlin, GE 2006, 453).

(Leitsatz der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.