Urteil Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer unrenovierten/renovierungsbedürftigen Wohnung
Schlagworte
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer unrenovierten/renovierungsbedürftigen Wohnung
Leitsätze
1. Die in § 7 des Mustermietervertrags des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 1976 enthaltene Klausel zur Überbürdung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist jedenfalls dann unwirksam, wenn dem Mieter eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden ist.
2. Die unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 BGB ergibt sich in diesem Falle daraus, dass er Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren (mit-) zu tragen hat, die nicht auf seinen Mietgebrauch zurückzuführen sind.
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