Urteil Unwirksame Schönheitsreparaturklausel
Schlagworte
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel; Renovierung bei Auszug
Leitsatz
Eine allgemeine Geschäftsbestimmung, wonach der Mieter ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung zur Renovierung bei Auszug verpflichtet sein soll, ist nicht nur für sich unzulässig; sondern macht auch die Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam.
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