Urteil Unwirksame Schönheitsreparaturklausel


Schlagworte

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel; Farbwahlklausel ("neutrale Farbtöne")

Leitsätze

1. Eine Formularklausel, die den Mieter generell und damit auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in vorgegebenen Farbtönen verpflichtet, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen.

2. Bei einer Klausel, wonach der Mieter die Wohnung in neutralem Farbton neu gestrichen übernimmt und sich zur Rückgabe in dem so beschriebenen Zustand verpflichtet, handelt es sich um eine unwirksame Endrenovierungsklausel.

(Leitsätze der Redaktion)

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