Urteil Unwirksame Rangvereinbarung für Rückstände bei Reallast
Schlagworte
Unwirksame Rangvereinbarung für Rückstände bei Reallast
Leitsatz
Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen haben, ist nicht möglich.
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