Urteil Unwirksame Quotenklausel
Schlagworte
Unwirksame Quotenklausel; Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Eine Quotenklausel, wonach der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages zu übernehmen hat, ist unwirksam, wenn dem Mieter nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, der Voranschlag sei überhöht.
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