Urteil Unwirksame Kündigung eines Wochenendgrundstücks durch öffentliche Hand
Schlagworte
Unwirksame Kündigung eines Wochenendgrundstücks durch öffentliche Hand
Leitsätze
1. Die Überlassung eines Wochenendgrundstücks gegen Entgelt ist als Mietvertrag anzusehen.
2. Ist bei Vermietung durch die öffentliche Hand vereinbart, dass die Grundstücksfläche nur vorübergehend genutzt werden darf und zu räumen ist, wenn sie für öffentliche Zwecke benötigt wird, bedarf eine Kündigung durch den Vermieter der Darlegung eines Kündigungsgrundes.
3. Aus Art. 3 GG folgt die Verpflichtung für die öffentliche Hand, auch auf der Ebene des Privatrechts Mieter nicht ungleich zu behandeln; eine Kündigung nur eines Vertragspartners ohne sachlichen Grund ist willkürlich und damit nichtig.
(Leitsätze der Redaktion)
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