Urteil Unwirksame Kündigung eines Wochenendgrundstücks durch öffentliche Hand


Schlagworte

Unwirksame Kündigung eines Wochenendgrundstücks durch öffentliche Hand

Leitsätze

1. Die Überlassung eines Wochenendgrundstücks gegen Entgelt ist als Mietvertrag anzusehen.

2. Ist bei Vermietung durch die öffentliche Hand vereinbart, dass die Grundstücksfläche nur vorübergehend genutzt werden darf und zu räumen ist, wenn sie für öffentliche Zwecke benötigt wird, bedarf eine Kündigung durch den Vermieter der Darlegung eines Kündigungsgrundes.

3. Aus Art. 3 GG folgt die Verpflichtung für die öffentliche Hand, auch auf der Ebene des Privatrechts Mieter nicht ungleich zu behandeln; eine Kündigung nur eines Vertragspartners ohne sachlichen Grund ist willkürlich und damit nichtig.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.