Urteil unwirksame Kaufvertragsklausel
Schlagworte
unwirksame Kaufvertragsklausel
Leitsatz
Eine Kaufvertragsklausel, die den Käufer beim Erwerb eines Grundstücks nach dem InVorG zur Erstattung der aufgewendeten Kosten gemäß § 3 Abs. 3 S. 4 VermG verpflichtet, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam. Eine solche Klausel ist i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) unangemessen benachteiligend, wenn die Maßnahmen, auf denen die Kosten beruhen, schon in den Kaufpreis "eingepreist" waren. Das ist der Fall, wenn sie vor der Wertermittlung durch einen Sachverständigen bereits abgeschlossen waren. Eine solche Klausel ist zudem gemäß § 3 AGBG (§ 305 c Abs. 1 BGB n. F.) überraschend, wenn sie bei den Vertragsdurchführungskosten am Ende des Kaufvertrags "versteckt" ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
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