Urteil Unwirksame Gewerbemietvertragsklauseln über Glasbruchversicherungen und Abwälzung der Instandsetzungspflicht für Glasscheiben
Schlagworte
Unwirksame Gewerbemietvertragsklauseln über Glasbruchversicherungen und Abwälzung der Instandsetzungspflicht für Glasscheiben
Leitsatz
Eine formularmäßige Klausel in einem Gewerbemietvertrag, wonach der Mieter beschädigte Glasscheiben auf seine Kosten zu ersetzen habe, ist unwirksam.
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