Urteil Unwirksame Einschränkung des Auswahlrechtes führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung
Schlagworte
Unwirksame Einschränkung des Auswahlrechtes führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung; Schiedsrichter; Inhaltskontrolle; Schiedsgericht
Leitsatz
Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.
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