Urteil Unwirksame Bürgschaftsklausel im Bauvertrag


Schlagworte

Unwirksame Bürgschaftsklausel im Bauvertrag

Leitsatz

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Oktober 2014 - VII ZR 164/12, BauR 2015, 114 = NZBau 2014, 759).

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