Urteil Unwirksame Besichtigungsklausel für Routinekontrollen


Schlagworte

Unwirksame Besichtigungsklausel für Routinekontrollen

Leitsatz

Eine mietvertragliche Formularklausel, wonach dem Vermieter die Betretung der Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung zu bestimmten Ruhezeiten und an bestimmten Tagen gestattet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Routinekontrollen zum Zwecke der Untersuchung der Wohnung auf ihren Allgemeinzustand sind grundsätzlich unzulässig.

(Leitsatz der Redaktion)

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