Urteil Unwirksame Abwälzung von Verwaltungskosten auf Geschäftsraummieter
Schlagworte
Unwirksame Abwälzung von Verwaltungskosten auf Geschäftsraummieter
Leitsätze
1. Die formularmäßige Abwälzung von Verwaltungskosten in Geschäftsraummietverträgen verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn der Begriff nicht näher umschrieben ist und auch eine höhenmäßige Begrenzung fehlt.
2. Der Vermieter von Geschäftsraum kann keine Erhöhung der Nebenkostenvorschüsse verlangen, wenn dies im Vertrag nicht vorgesehen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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