Urteil Unwirksame Abwälzung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter


Schlagworte

Unwirksame Abwälzung der Instandhaltungsrücklage auf den Mieter

Leitsatz

Die formularmäßige Vereinbarung in einem Geschäftsraummietvertrag, daß der Mieter eine Instandhaltungsrücklage zu übernehmen habe, ist dann unwirksam, wenn auch Kosten der Gemeinschaftsanlagen ohne Begrenzung davon betroffen sind.

(Leitsatz der Redaktion)

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