Urteil Unwirksame Vorkenntnisklausel in Maklervertrag
Schlagworte
Unwirksame Vorkenntnisklausel in Maklervertrag
Leitsatz
Nach dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den Makler darüber zu unterrichten, dass ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist; eine gegenteilige Verpflichtung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Maklervertrag ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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