Urteil Unwirksame Rechtzeitigkeitsklausel für Mietzahlung neben wirksamer Klausel für Mietzahlung zu Beginn des Monats
Schlagworte
Unwirksame Rechtzeitigkeitsklausel für Mietzahlung neben wirksamer Klausel für Mietzahlung zu Beginn des Monats
Leitsatz
Eine unwirksame Klausel, nach der es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes ankommt, macht eine vor der Mietrechtsreform 2001 vereinbarte Klausel, wonach die Miete am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig ist, nicht unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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