Urteil Unwirksame fristgerechte Kündigung nach Zahlung des Rückstands
Schlagworte
Unwirksame fristgerechte Kündigung nach Zahlung des Rückstands
Leitsatz
Spricht der Vermieter gegenüber dem Wohnraummieter eine ordentliche Zahlungsverzugskündigung aus, wirkt es bei der im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls vorzunehmenden Erheblichkeitsprüfung zu Lasten des Vermieters, wenn er sich selbst vor oder bei Ausspruch der Zahlungsverzugskündigung pflichtwidrig gegenüber dem Mieter verhalten hat.
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