Urteil Unverschuldete Terminsüberschreitung und Verzug
Schlagworte
Unverschuldete Terminsüberschreitung und Verzug; Überschreitung des Fertigstellungstermins und Verzug
Leitsatz
Nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins ohne Verschulden des Unternehmers ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, um Verzug des Unternehmers zu begründen.
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