Urteil Unverschuldete Terminsüberschreitung und Verzug


Schlagworte

Unverschuldete Terminsüberschreitung und Verzug; Überschreitung des Fertigstellungstermins und Verzug

Leitsatz

Nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins ohne Verschulden des Unternehmers ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, um Verzug des Unternehmers zu begründen.

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