Urteil Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
Schlagworte
Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung; Nachbesserung; anerkannte Regeln der Technik; Interesse des Auftraggebers an einer vertraglich vereinbarten höherwertigen und risikoärmeren Art der Ausführung; Abweichung von der geschuldeten Leistung; Ausmaß von Pflichtverletzung und Verschuldensgrad; Werkvertrag; Abdichtungsmaßnahmen
Leitsatz
Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung darf das Interesse des Auftraggebers an einer vertraglich vereinbarten höherwertigen und risikoärmeren Art der Ausführung nicht deshalb als gering bewertet werden, weil die tatsächlich erbrachte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
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