Urteil Unverhältnismäßige Aufwendungen für wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Schlagworte
Unverhältnismäßige Aufwendungen für wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Leitsatz
Anwaltskosten für eine erste zu Recht erfolgte wettbewerbsrechtliche Abmahnung können jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn die sofortige Hinzuziehung eines Anwalts nicht notwendig war.
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