Urteil Unverhältnismäßige Auflage erhaltungsrechtlicher Genehmigung
Schlagworte
Unverhältnismäßige Auflage erhaltungsrechtlicher Genehmigung; Mietobergrenzen für Gäste-WC
Leitsätze
1. Die als Bedingung bezeichnete Nebenbestimmung in einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung, bestimmte Mietobergrenzen einzuhalten, ist eine Auflage im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
2. Eine solche Auflage ist unverhältnismäßig und damit ermessenswidrig, wenn sie sich lediglich darauf stützen kann, daß die geplanten Umbaumaßnahmen die Errichtung eines zweiten Bades bzw. eines Gäste-WCs enthalten.
3. Mietobergrenzen dürfen allenfalls derart verfügt werden, daß der in der Miete enthaltene Anteil für den Luxus eines zweiten Bades gekappt wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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