Urteil Untreue des Verwalters
Schlagworte
Untreue des Verwalters; Wissenszurechnung
Leitsatz
Eine entsprechend § 166 Abs. 1 BGB erfolgende Zurechnung des Wissens eines Vertreters des Gläubigers von den anspruchbegründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kommt auch dann nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch zwar nicht gegen den Vertreter selbst richtet, jedoch mit einem gegen ihn gerichteten Anspruch in einem so engen Zusammenhang steht, dass auch hier die Befürchtung besteht, der Vertreter werde nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. März 2011, II ZR 301/09, NJW-RR 2011, 832 und vom 12. Juni 1989, II ZR 334/87, NJW-RR 1989, 1255).
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