Urteil Untervermietung


Schlagworte

Untervermietung; Berechtigtes Interesse bei Scheitern der Verlobung; berechtigtes Interesse bei Scheitern von Wohngemeinschaft

Leitsatz

Ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung ist für einen Mieter auch dann nicht gegeben, wenn die zwischen Verlobten bestehende Mietergemeinschaft infolge Auflösung des Verlöbnisses scheitert und der zurückgebliebene Mieter nicht willens oder wirtschaftlich nicht in der Lage ist, allein für die ganze Miete aufzukommen (Ergänzung zu dem Kammerurteil in GE 1982, 617 - ZMR 1982, 280 - MDR 1982, 850).

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