Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Anspruch/auf Zustimmung zur Untervermietung; berechtigtes/Interesse; Interesse/berechtigtes; Wille/als berechtigtes Interesse; Wohngemeinschaft; Wunsch/als berechtigtes Interesse; Zustimmung/zur Untervermietung
Leitsatz
Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Hat der Mieter - unbeschadet etwaiger Einwendungen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit gemäß § 549 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BGB - bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die Mietwohnung im Sinne von § 549 Abs. 2 BGB, wenn er im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen Gründen mit Dritten eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft begründen will, gleichviel, ob es sich bei den Dritten um Personen gleichen oder anderen Geschlechts handelt?
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