Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Hauptmieter; Lebensmittelpunkt; Willkür
Leitsätze
1. Die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts durch ein Gericht überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich ist und sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht.
2. Bei einem Mietverhältnis, in dem eine Person als Hauptmieter fungiert, der zur Überlassung der Mieträume an einen lediglich numerisch begrenzten Personenkreis befugt ist, ist eine fachgerichtliche Interpretation des Mietvertrages, nach der der Hauptmieter als verantwortlicher Ansprechpartner der Vermieterseite in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt haben muß, nicht willkürlich.
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