Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Untervermietungserlaubnis; Erlaubnis; Verweigerung; Sonderkündigungsrecht
Leitsatz
Bittet der Mieter den Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist (hier: zwei Wochen) um Erteilung der Untervermietungserlaubnis, so gilt Schweigen des Vermieters innerhalb dieser Frist als Verweigerung der Erlaubnis.
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