Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Untervermietung - Anspruch auf; Arbeitslosigkeit - als Begründung für Anspruch auf Untervermietung; berechtigtes Interesse - an der Untervermietung; Anspruch auf Untervermietung
Leitsatz
Der Mieter hat einen Anspruch auf teilweise Untervermietung der Wohnung, wenn er aufgrund eintretender Arbeitslosigkeit mehr als 18 % seines Nettoeinkommens für die Kosten der Unterkunft einsetzen muß.
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