Urteil Untervermietung
Schlagworte
Untervermietung; Erlaubnis; Nachmieter; Untermieter; Ablehnung; Kündigung
Leitsatz
Der Mieter ist bei der Bitte um Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung des gesamten Mietgegenstandes nicht verpflichtet, bereits zu diesem Zeitpunkt dem Vermieter einen konkreten Untermieter zu benennen.
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