Urteil Unterschriftsbeglaubigung
Schlagworte
Unterschriftsbeglaubigung; Verwalterbestellung; Bestellungsbeschluss; Geschäftswert
Leitsatz
Als Geschäftswert von Unterschriftsbeglaubigungen auf der Niederschrift über den Bestellungsbeschluß eines Verwalters (§ 26 Abs. 4 WEG) ist nach § 30 Abs. 2 KostO der Wert regelmäßig mit 5.000,- DM anzunehmen. Eine Schätzung auf der Grundlage des Wertes oder der Größe der Wohnanlage ist nicht möglich.
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