Urteil Unterschiedliche Wirtschaftseinheit bei einzelnen Betriebskostenarten
Schlagworte
Unterschiedliche Wirtschaftseinheit bei einzelnen Betriebskostenarten; Gartenpflegekosten
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht zu beanstanden, in der aus nachvollziehbaren Gründen unterschiedliche Wirtschaftseinheiten für einzelne Betriebskostenarten gebildet worden sind (z. B. Verteilung der Kosten der Gartenpflege auf mehrere Häuser).
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