Urteil Unternehmensrückgabe


Schlagworte

Unternehmensrückgabe; weggeschwommene Grundstücke; Schadensausgleichsfiktion; Rückübertragung von Unternehmen

Leitsätze

1. Nach § 6 Abs. 1 VermG kann nur die Rückgabe des Unternehmens, nicht aber die Restitution einzelner Vermögensgegenstände des Unternehmensvermögens verlangt werden.

2. Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Grundbesitz kann auch dann eine Rückgabe im Sinne der Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG darstellen, wenn geringfügige Teilflächen fehlen.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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