Urteil Unternehmensresterestitution
Schlagworte
Unternehmensresterestitution; Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung zur Veräußerung eines Unternehmensgrundstücks
Leitsatz
Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 Satz 1 GVO ist auf Fälle von Unternehmensresterestitutionen (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG), in denen die zur Veräußerung eines Unternehmensgrundstücks erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung bestandskräftig aufgehoben worden ist, entsprechend anwendbar.
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