Urteil Unternehmensreprivatisierung
Schlagworte
Unternehmensreprivatisierung; Restitutionsanpassung; Rückgabeanpassung; Anpassungsanspruch
Leitsätze
1. Die Regelung über Anpassungsansprüche in § 6 Abs. 8 VermG enthält keine Rechtsgrundlage für eine isolierte Entscheidung über die Zulässigkeit eines Anpassungsanspruchs oder für eine Entscheidung "dem Grunde nach".
2. Ein Anspruch auf Überprüfung und Anpassung nach § 6 Abs. 8 VermG kann nur den noch werbend tätigen reprivatisierten Unternehmen zustehen. Er dient allein der Überlebensfähigkeit des reprivatisierten Unternehmens und besitzt nicht die Funktion eines Insolvenzersatzanspruchs zugunsten der Gläubiger eines bereits eingestellten Unternehmens (wie Beschluß vom 2. August 2002 - BVerwG 7 B 7.02 -).
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