Urteil Untermietverbot mit Erlaubnisvorbehalt bei Geschäftsraummiete


Schlagworte

Untermietverbot mit Erlaubnisvorbehalt bei Geschäftsraummiete; Änderung des vertraglich festgelegten Nutzungszwecks

Leitsatz

Eine im Mietvertrag festgelegte Zusatzvereinbarung, daß eine Untervermietung mit Zustimmung des Vermieters gestattet sei, hat den Charakter eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Der Vermieter kann dann die Untervermietung verweigern, wenn mit der Untervermietung eine Änderung des vertraglich festgelegten Nutzungszwecks verbunden ist. (Leitsatz der Redaktion)

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