Urteil Untermieter
Schlagworte
Untermieter; Besitzrecht; Räumungsfrist; Räumung; beendeter Hauptmietvertrag
Leitsatz
Solange der Hauptmieter die Wohnung während der Dauer der vereinbarten Räumungsfrist innehat, kann der Untermieter trotz beendeten Hauptmietvertrages gegenüber dem Vermieter ein Besitzrecht gem. § 986 BGB geltend machen.
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