Urteil Untermiete
Schlagworte
Untermiete; Nutzungsvergütung; Auskunftspflicht
Leitsätze
1. Zum Anspruch des Vermieters gegen den Untermieter auf Nutzungsvergütung unter den Voraussetzungen der §§ 987, 991 BGB.
2. Der herausgabepflichtige (Unter-)Mieter ist i. d. R. verpflichtet, dem Vermieter Auskunft über die von ihm begründeten Untermietverhältnisse zu erteilen.
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