Urteil Unterlassungsklage gegen Beleidigung durch Hausverwalter
Schlagworte
Unterlassungsklage gegen Beleidigung durch Hausverwalter
Leitsatz
Meinungsverschiedenheiten und Mietrechtsstreitigkeiten berechtigen einen Hausverwalter nicht zu wiederholten beleidigenden Formulierungen, so daß der Mieter auf Unterlassung klagen kann.
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