Urteil Unterlassungsanspruch des Nachbarn gegen Geruchsbeeinträchtigungen durch italienische Gaststätte


Schlagworte

Unterlassungsanspruch des Nachbarn gegen Geruchsbeeinträchtigungen durch italienische Gaststätte

Leitsatz

In einem Gebiet, das einen Wohn- und Erholungscharakter aufweist, kann ein Grundstücksnachbar gem. §§ 1004 und 906 BGB von dem Betreiber/Pächter einer (südländischen) Gaststätte - durch deren Abluftanlage der Küche Geruchsbelästigungen hervorgerufen werden - Maßnahmen zur Beseitigung dieser Geruchsimmissionen unter Beachtung der Geruchsimmissionsrichtlinie des Landes verlangen.

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