Urteil Unterlassene Zulassung der Berufung
Schlagworte
Unterlassene Zulassung der Berufung; Beschwer durch erfolgreiche Anfechtung des Jahresabschlusses; Jahresabrechnung; Begründungsanforderungen an Beschluss; unzulässige Berufung
Leitsätze
1. Die Beschwer des Anfechtungsklägers durch eine erfolglose Anfechtung eines Jahresabrechnungsbeschlusses bestimmt sich allein nach seinem persönlichen wirtschaftlichen Interesse, das selbst bei einschränkungsloser Anfechtung nicht dem Streitwert der Anfechtungsklage entsprechen muss.
2. Geht das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 € aus, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält.
3. Sollte die Klage als unschlüssig abgewiesen worden sein, kommt eine Zulassung der Berufung nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und nur in Betracht, wenn das Amtsgericht die Anforderungen an den Sachvortrag des Klägers überspannt oder Vortrag des Klägers übergangen haben sollte.
(Leitsätze der Redaktion)
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