Urteil Unterlassene Zulassung der Berufung


Schlagworte

Unterlassene Zulassung der Berufung; Beschwer durch erfolgreiche Anfechtung des Jahresabschlusses; Jahresabrechnung; Begründungsanforderungen an Beschluss; unzulässige Berufung

Leitsätze

1. Die Beschwer des Anfechtungsklägers durch eine erfolglose Anfechtung eines Jahresabrechnungsbeschlusses bestimmt sich allein nach seinem persönlichen wirtschaftlichen Interesse, das selbst bei einschränkungsloser Anfechtung nicht dem Streitwert der Anfechtungsklage entsprechen muss.

2. Geht das Amtsgericht von einer Berufungsbeschwer von über 600 € aus, muss das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn es diesen Wert für nicht erreicht hält.

3. Sollte die Klage als unschlüssig abgewiesen worden sein, kommt eine Zulassung der Berufung nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und nur in Betracht, wenn das Amtsgericht die Anforderungen an den Sachvortrag des Klägers überspannt oder Vortrag des Klägers übergangen haben sollte.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.