Urteil Unterbringung von Asylbewerbern durch Gemeinschaftsordnung untersagt
Schlagworte
Unterbringung von Asylbewerbern durch Gemeinschaftsordnung untersagt
Leitsätze
1. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach den Eigentümern die Vermietung ihres Sondereigentums an die für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständige (Landes-) Behörde untersagt wird, ist nicht offensichtlich unwirksam.
2. Das Grundbuchamt hat deshalb keinen Anlass, den Antrag auf Eintragung einer entsprechenden Ergänzung der Gemeinschaftsordnung in den Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern zu beanstanden.
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