Urteil Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters
Schlagworte
Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters
Leitsätze
1. Der Räumungsprozeß, in dem der Vermieter Herausgabe der Wohnung nach außerordentlicher fristloser Kündigung verlangt, ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters unterbrochen.
2. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Vermieter erklärt, er habe die Mieträume nicht in Beschlag genommen.
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