Urteil Unterbrechung der Wasserversorgung keine, Unterbrechung der Stromversorgung verbotene Eigenmacht


Schlagworte

Unterbrechung der Wasserversorgung keine, Unterbrechung der Stromversorgung verbotene Eigenmacht

Leitsätze

1. Die Unterbrechung der Stromversorgung durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht, wenn der Mieter Vertragspartner des Stromlieferanten ist.

2. Jedenfalls nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter von Wohnraum berechtigt, wegen erheblicher Mietrückstände die Wasserversorgung für die Wohnung zu unterbrechen; eine Besitzstörung liegt darin nicht. (Leitsätze der Redaktion)

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