Urteil Unterbrechung der Heizung nach fristloser Kündigung des Gewerberaummietverhältnisses wegen Mietrückstands keine verbotene Eigenmacht


Schlagworte

Unterbrechung der Heizung nach fristloser Kündigung des Gewerberaummietverhältnisses wegen Mietrückstands keine verbotene Eigenmacht; Ausfrieren; Versorgungssperre; Kündigungsvereinbarung im Mietvertrag; verkürzte Kündigungsfristen

Leitsätze

1. Jedenfalls bei einem Geschäftsraummietverhältnis endet die Verpflichtung des Vermieters zur Versorgung des Mieters mit Heizwärme nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses (Aufrechterhaltung der Rechtsprechung des Senats GE 2004, 622).

2. Durch Individualvereinbarung lassen sich jedenfalls bei Gewerberaum vom Gesetz abweichende Kündigungstatbestände vereinbaren (hier: Berechtigung des Vermieters zur fristlosen Kündigung bei mehr als 14 Tagen Rückstand mit Zahlung einer Monatsmiete).

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