Urteil Unrichtige Verwalterauskunft über Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Unrichtige Verwalterauskunft über Mehrheitsbeschluß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschlußkompetenz; bauliche Veränderung; Zitterbeschlüsse
Leitsätze
1. Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen, die das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß überschreiten, sind nicht nichtig, sondern nach § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar.
2. Wird dem anfechtenden Wohnungseigentümer im Verfahren nach § 23 Abs. 4 WEG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist erteilt, unterliegen die dabei getroffenen Tatsachenfeststellungen nur der Nachprüfung auf Rechenfehler durch das Gericht der weiteren Beschwerde.
3. Unrichtige Auskünfte des Verwalters über die Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses zu baulichen Veränderungen können die Wiedereinsetzung wegen unverschuldeter Verhinderung der Frist zur Beschlußanfechtung rechtfertigen.
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