Urteil Unrichtige Heizkostenabrechnung und Schätzung durch das Gericht
Schlagworte
Unrichtige Heizkostenabrechnung und Schätzung durch das Gericht
Leitsätze
1. Die Anwendung eines unrichtigen Abrechnungsschlüssels auf einzelne Positionen hindert nicht die Fälligkeit der gesamten Betriebskostenabrechnung.
2. Mietvertragsparteien können die Abrechnung der Heizkosten "nach Heizkostenverteiler" vereinbaren.
3. Versagen die Geräte zur Erfassung der Wärmemengen, so ist der Verbrauch ohne einen Abschlag von 15 % zu schätzen.
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