Urteil Unredlichkeit


Schlagworte

Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Manipulation; staatliche Stelle

Leitsätze

1. Hat der private Nutzer eines Grundstücks sehenden Auges die Voraussetzungen einer Enteignung mitgeschaffen, ist dies einer manipulierten Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar.

2. Auch für die außerhalb der Regelbeispiele möglichen Fälle der Unredlichkeit ist in Anlehnung an § 4 Abs. 3 lit. a VermG die fahrlässige Unkenntnis des manipulativen Vorgehens der staatlichen Stellen für die Bejahung der subjektiven Komponente ausreichend.

(Leitsätze der Redaktion)

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