Urteil unredlicher Erwerb
Schlagworte
unredlicher Erwerb; Redlichkeit; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; Zurechnung der Unredlichkeit; Mitglied des Rates des Kreises; Machtstellung
Leitsätze
1. Die Unredlichkeit eines Ehegatten beim Erwerb von Gebäudeeigentum und dazugehörendem Grundstücksnutzungsrecht kann dem anderen Ehegatten nicht zugerechnet werden.
2. Der Antrag auf Erwerb eines Gebäudes, das bekanntermaßen noch im Privateigentum eines "Westbürgers" steht, indiziert auch dann keine Unredlichkeit, wenn der Erwerb für einen Zeitpunkt nach Überführung in Volkseigentum beantragt wird.
3. Auch ein Mitglied des Rates des Kreises ist nicht bereits wegen der Bekleidung dieses Amtes unredlich.
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