Urteil unredlicher Erwerb
Schlagworte
unredlicher Erwerb; Eigenheimerwerb
Leitsatz
Ein Erwerb eines Eigenheimes unter Mißachtung der Vorgaben des § 1 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser vom 11. Februar 1955 (GBl. I DDR Nr. 16, S. 154) rechtfertigt für sich alleine noch nicht die Annahme, daß der Rechtserwerb nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften der DDR stand.
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